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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages als anerkannt.
  2. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne jeden Abzug, zur Zahlung fällig. Die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ist zusätzlich zu entrichten.
  3. Für Termine, die aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zustande kommen und bis zu vierundzwanzig Stunden vor Beginn abgesagt werden, kann die Agentur ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung verlangen. Bei Stornierung/Absage ab 14 Tage vor Drehbeginn fallen 50 % Storno-Kosten anTermine welche weniger als achtundvierzig Stunden vor Beginn abgesagt werden, können von der Agentur in voller Höhe berechnet werden.
  4. Trainer und Tierbesitzer sind verpflichtet, vereinbarte Termine genauestens einzuhalten und nach ihren Möglichkeiten zu einem erfolgreichen Ablauf des Auftrages beizutragen. Im Fall einer nicht vorhersehbaren Verhinderung oder Eintreten sonstiger Umstände, die eine Einhaltung vereinbarter Termine unmöglich machen, wird der Auftraggeber unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt. Ein Schadenersatzanspruch wegen nicht zustande gekommener Termine wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Die Beschreibung der vom Tier geforderten Leistung wird im Vermittlungsvertrag festgelegt und gilt als ausschließlich verbindlicher Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabsprachen und eventuell vor Ort geforderte Zusatzleistungen gelten für die Agentur als unverbindlich.
  6. Die Agentur hat sich durch sorgfältige Prüfung davon überzeugt, dass das Tier für die beschriebene Tätigkeit geeignet und in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen.
    Sie kann jedoch aufgrund von ihr nicht zu vertretender Gründe ein Erbringen der geforderten Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht garantieren und schließt deshalb eine Haftung hierfür sowie weitergehende Schadenersatzansprüche aus.
  7. Bringt das Tier die vereinbarte Leistung nicht zustande, so ist die Agentur unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Sie wird in diesem Fall entscheiden, ob eine Ersatzleistung möglich und zumutbar ist. Sofern Film – oder Fotoaufnahmen des Tieres gefertigt werden, bedeutet dies in jedem Fall eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers, unabhängig davon, ob die Aufnahmen tatsächlich genutzt werden.
  8. Für vermittelte Tiere besteht eine Haftpflichtversicherung. Die Agentur übernimmt jedoch keine Haftung für mittelbar durch Tiere verursachte Schäden, insbesondere nicht für eventuelle Produktionsausfälle sowie hieraus resultierenden Schadenersatzforderungen. Es wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber eine entsprechende Produktionshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
  9. Alle durch die Agentur vermittelten Tiere und Trainer sind exklusiv über die Agentur zu buchen, dies gilt auch für alle Folgeaufträge. Sofern der Auftraggeber über die Agentur vermittelte Kontakte zukünftig eigenständig nutzt, steht der Agentur in jedem Fall eine Vermittlungsprovision von 25 % auf die Honorarsumme zu.
  10. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in jedem Fall Berlin
EKKIFANT TIERMODELLAGENTUR 11/ 2001

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