1. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages
als anerkannt.
2. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne
jeden Abzug, zur Zahlung fällig. Die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer
ist zusätzlich zu entrichten.
3. Für Termine, die aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen
nicht zustande kommen und bis zu vierundzwanzig Stunden vor Beginn abgesagt
werden, kann die Agentur ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der
vereinbarten Vergütung verlangen. Termine welche weniger als vierundzwanzig
Stunden vor Beginn abgesagt werden, können von der Agentur in voller
Höhe berechnet werden.
4. Trainer und Tierbesitzer sind verpflichtet, vereinbarte Termine genauestens
einzuhalten und nach ihren Möglichkeiten zu einem erfolgreichen Ablauf
des Auftrages beizutragen. Im Fall einer nicht vorhersehbaren Verhinderung
oder Eintreten sonstiger Umstände, die eine Einhaltung vereinbarter
Termine unmöglich machen, wird der Auftraggeber unverzüglich
hiervon in Kenntnis gesetzt. Ein Schadenersatzanspruch wegen nicht zustande
gekommener Termine wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Die Beschreibung der vom Tier geforderten Leistung wird im Vermittlungsvertrag
festgelegt und gilt als ausschließlich verbindlicher Vertragsgegenstand.
Mündliche Nebenabsprachen und eventuell vor Ort geforderte Zusatzleistungen
gelten für die Agentur als unverbindlich.
6. Die Agentur hat sich durch sorgfältige Prüfung davon überzeugt,
dass das Tier für die beschriebene Tätigkeit geeignet und in
der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen.
Sie kann jedoch aufgrund von ihr nicht zu vertretender Gründe ein
Erbringen der geforderten Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht
garantieren und schließt deshalb eine Haftung hierfür sowie
weitergehende Schadenersatzansprüche aus.
7. Bringt das Tier die vereinbarte Leistung nicht zustande, so ist die
Agentur unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Sie wird in diesem
Fall entscheiden, ob eine Ersatzleistung möglich und zumutbar ist.
Sofern Film – oder Fotoaufnahmen des Tieres gefertigt werden, bedeutet
dies in jedem Fall eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers, unabhängig
davon, ob die Aufnahmen tatsächlich genutzt werden.
8. Für vermittelte Tiere besteht eine Haftpflichtversicherung. Die
Agentur übernimmt jedoch keine Haftung für mittelbar durch Tiere
verursachte Schäden, insbesondere nicht für eventuelle Produktionsausfälle
sowie hieraus resultierenden Schadenersatzforderungen. Es wird vorausgesetzt,
dass der Auftraggeber eine entsprechende Produktionshaftpflichtversicherung
abgeschlossen hat.
9. Alle durch die Agentur vermittelten Tiere und Trainer sind exklusiv
über die Agentur zu buchen, dies gilt auch für alle Folgeaufträge.
Sofern der Auftraggeber über die Agentur vermittelte Kontakte zukünftig
eigenständig nutzt, steht der Agentur in jedem Fall eine Vermittlungsprovision
von 25 % auf die Honorarsumme zu.
10. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam
erweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine andere
treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in jedem Fall Berlin
EKKIFANT TIERMODELLAGENTUR 11/ 2001